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Neonazis wollen Düsseldorfer „Demo für Tierrechte“ kapern

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Wiederholt versuchen Neonazis eine Tierrechtsveranstaltung für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Am 17. Oktober 2015 findet in Düsseldorf die „Demo für Tierrechte“ der Gruppe „die tierbefreier Düsseldorf“ statt. Die rechtsradikale Gruppe „Tierschutz aus Tradition“ ruft auf ihrer Facebook-Seite dazu auf, die Demonstration zu unterstützen.

Aufruf-Tierschutz-aus-Tradition-Demo-Düsseldorf

Die Tierbefreier Düsseldorf reagierten prompt mit einer unmissverständlichen Stellungnahme:

Reaktion-Tierbefreier-Düsseldorf

Da aktuell davon ausgegangen werden muss, dass die Neonazis ihren Ausschluss nicht akzeptieren werden, rufen wir dazu auf, die Tierbefreier Düsseldorf am 17. Oktober vor Ort beim Ausschluss der Neonazis zu unterstützen. Auch in diesem Jahr gab es bereits eine Reihe von Versuchen rechtsradikaler Tierschutzgruppen, Tierrechtproteste zu unterwandern und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Bereits im Juni mobilisierte die rechtsradikale Gruppe „Tierschutz aus Tradition“ zu den Tierrechtsprotesten gegen Tierversuche in Tübingen. Im selben Monat rief „Die Rechte Hildesheim“ dazu auf, auf der Mahnwache der „Tierrechtsinitiative Hildesheim“ vor dem Zirkus Krone mit zu demonstrieren. Die Organisator*innen der Proteste waren mit der damaligen Situation überfordert und bekamen auch keinerlei Unterstützung von der Polizei.

Nazis-Hildesheim-Zirkus-Krone

Unterwanderter Tierrechtsprotest am 12.06.2015 vor dem Zirkus Krone in Hildesheim.

Im Juli versuchten Neonazis den Tierrechtsprotest gegen den Zirkus Charles Knie zu unterwandern. Die Veranstalter*innen der Tierbefreiungsoffensive Saar e. V. waren darauf gut vorbereitet und packten ihre antifaschistischen Banner aus. Daraufhin war die Polizei in Zugzwang und musste den Neonazis Platzverweise erteilen.

Die rechtliche Situation im Hinblick auf den Ausschluss von Neonazis ist bei Veranstaltungen unter freiem Himmel schwierig. Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen können mithilfe der Ausschlussklausel gegen rechtsradikale Beteiligung abgesichert werden. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel können seitens der Veranstalter*innen zwar bestimmte Transparente aber keine Personenkreise ausgeschossen werden. Hier muss die Polizei erst dann eingreifen, wenn der störungsfreie Ablauf der Veranstaltung gefährdet ist. Dies ist bereits dann der Fall, wenn sich die Aktivist*innen vor Ort deutlich und lautstark gegen rechts positionieren.

Der Beitrag „Rechte Tierschützer“ des Underdog Fanzines klärt über die rechtliche Situation auf und gibt nützliche Hinweise zum Umgang mit rechtsradikalen Unterwanderungsversuchen bei Tierrechtsprotesten. Ebenfalls hilfreich zu diesem Thema, ist die Handreichung „Umgang mit rechtsextremen Besucher/-innen bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen“(PDF) der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin (MBR).

Der Beitrag Neonazis wollen Düsseldorfer „Demo für Tierrechte“ kapern erschien zuerst auf Indyvegan.


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